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In der Regel nicht. Laborhunde werden bereits beim Züchter grundimmunisiert und in den Instituten regelmäßig geimpft. Wir bekommen eine Bescheinigung, auf der die letzten Impfungen eingetragen sind. Diese Bescheinigung ersetzt keinen Impfausweis und Ihr Tierarzt darf Ihnen auf der Grundlage der Bescheinigung auch keinen ausstellen.

Sollten Sie eine Reise ins Ausland planen oder den Besuch einer Hundeschule, die einen gültigen Ausweis verlangt, müssen Sie den Hund nachimpfen lassen. Ansonsten warten Sie bis zur nächsten turnusmäßigen Impfung und lassen sich dann einen EU-Ausweis ausstellen.

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